Vorgeschriebene Prüfung

Die Richtlinien der VDE 0185-305-3 fordert für Blitzschutzanlagen, je nach Blitzschutzklasse, unterschiedliche Prüflisten. 


Bei sensibleren Gebäuden wie Krankenhäusern, Rechenzentren etc. sind jährliche Prüfungen durchzuführen (Blitzschutzklassen 1 und 2).


Bei "normalen" Objekten wie Wohnhäusern, Lagerhallen usw. sind alle 2 bzw. 4 Jahre Sicht- bzw. vollständige Prüfungen anzusetzen (Blitzschutzklassen 3 und 4).


Es empfiehlt sich, die Anlage entsprechend dieser Intervalle warten zu lassen.

Wir übernehmen das gerne für Sie, sowohl für von uns erstellte als auch für bestehende Anlagen, die von einer anderen Firma installiert wurden. Durch regelmäßige Wartung wird der Sicherheitsstandard erhalten, der lebensrettend sein kann und auch Ihre Investition schützt.

ZUSÄTZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN …

… können notwendig werden, wenn zum Beispiel bauliche Veränderungen vorgenommen wurden oder wenn die Anlage durch besondere Witterungsverhältnisse in Mitleidenschaft gezogen worden sein könnte – durch Stürme mit Orkanböen oder durch Hagelschlag.

Lassen Sie sich von uns beraten und ein Angebot erstellen – rufen Sie uns an senden Sie uns das Kontaktformular - wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Covi GmbH für die Planung Ihrer Blitzschutzanlage in Koblenz und Umgebung